Archiv für den Monat: Januar 2016

Versicherungskennzeichen 2016 ab 37,50€

Das Jahr hat gerade erst begonnen und für jeden Rollerfahrer stellt sich die Frage wo man sich diesen Jahr das aktuelle grüne Versicherungskennzeichen kauft. In der Regel besorgt man sich das im Ort bei der lokalen Bank oder Versicherungsvertretung. Ein Vergleich der Angebote findet in der Regel nicht statt, obwohl es gerade online tolle Möglichkeiten gibt die Angebote der Versicherungskennzeichen 2016 zu vergleichen.

Anbei eine Zusammenfassung der Angebote welche wir gefunden haben.

Update 1 vom 23.01.2016:

Die WGV Himmelblau zieht nach, die Haftpflicht für Fahrer ab 23 Jahren kostet nur 37,50€ inkl. Versand des Kennzeichens.

Fahrer unter 23 Jahren zahlen günstige 56€. Die Beiträge für Teilkasko starten bei 26,50€. Die Deckungssumme liegt bei 100 Mio EUR.


Der Versicherer HUK macht den Anfang

Die HUK Coburg bietet dieses Jahr das Versicherungskennzeichen 2016 für Roller bis 60km/h für nur 39€ an, wenn man mindestens 23 Jahre alt ist. Rollerfahrer unter 23 Jahren müssen mindestens 76€ auf den Tisch legen.

Was kostet das Versicherungskennzeichen 2016 bei anderen Versicherungen?

  • WGV Himmelblau: 37,50€ KFZ Haftpflicht/ 64€ inkl.Teilkasko (Fahrer ab 23) / nur Online
  • WGV Standard: 41,90€ KFZ Haftpflicht/ 69,90€ inkl.Teilkasko (Fahrer ab 23)
  • Versicherungskammer Bayern: 49,80€ KFZ Haftpflicht/ 82,50€ inkl.Teilkasko (Fahrer ab 23)
  • ADAC: 50 € KFZ Haftpflicht/ 90€ inkl.Teilkasko (nur Mitglieder, Fahrer ab 23)

Du kennt ein günstigeres Angebot? Dann hinterlasse uns ein Kommentar.

Welche Unterlagen benötigst Du für den Abschluss der Versicherung

Um eine Versicherung für Deinen Roller abzuschliessen und ein Versicherungskennzeichen zu bekommen, benötigt die Versicherung deiner Wahl Informationen zu meinem Roller. Folgende Details sind für einen Vertragsabschluss erforderlich.

  • Hersteller
  • Fahrzeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer)
  • Antriebsart
  • Baujahr

Ab wann benötige ich das neue Kennzeichen?

Stichtag ist der 01.03.2016, ab diesem Tag musst Du mit dem neuen grünen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Bedenke: Wer mit einem abgelaufenen Kenn­zeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz sondern verstößt damit gleichzeitig gegen das Pflichtversicherungsgesetz.